Stand 01.10.2023 s. auch Hier

Ozon Systems GmbH

Telefon: +49 179 4125480

Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB 775176

Kreuzstr. 51 E-Mail: info@ozon-systems.de Geschäftsführer: Peter Kozò, Einzelvertretungsberechtigt
D- 71723 Großbottwar Internet: www.ozon-systems.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden der Ozon Systems GmbH
Allgemeinen Anbieterinformationen und Hinweise als Grundlage eines Zustandekommen eines Vertrages auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ozon Systems GmbH für Firmen- Kunden im selbständig beruflich oder gewerblich Bereich oder als Institution handelnde Käufer.
Zustandekommen des Vertrages mit Ozon Systems im regulären Kauf.
I. Ozon Systems bietet auf Grundlage von Prospektunterlagen und Informationen auf der offiziellen Web-Seite Produkte im Bereich Hygiene, Desinfektion,
Sterilisation und Wasseraufbereitung als unverbindliches Angebot an. Verbindliche Angebote werden ausschließlich in schriftlicher Form, an den Kunden als
Adressaten erstellt. Erst mit offizieller Bestellung und Zahlung nach Vertragsvereinbarung ist eine rechtswirksame Bestellung erfolgt.
II. Vertragsinhalt und Speicherung
Der Vertragsinhalt wird gespeichert und ist in der Bestellbestätigung per Email nebst allen relevanten Angaben wie Anbieterkennzeichnung, Bestellinhalte sowie
die AGB in Textform enthalten. Die Vertragsbedingungen können auch jederzeit unter dem folgenden Link: www.ozon-systems.de abgerufen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ozon Systems GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
1) Die Ozon Systems GmbH (im Folgenden Ozon Systems) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Ozon Systems in Textform
ausdrücklich anerkannt und in den Vertrag einbezogen und gelten dann nur für den jeweiligen Vorgang und sind nicht Übertragbar, auch nicht bei
Namenswechsel des Kunden.
§ 2 Vertragsgegenstand
1) Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf von Waren. Der jeweilige Gegenstand und Umfang der Lieferung/Leistung des Kaufvertrages ergeben sich aus der
Artikelbeschreibung, wie sie aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Angebot von Ozon Systems ersichtlich sind. Zusicherungen gelten nur, wenn sie
sich in der Artikelbeschreibung befinden oder von Ozon Systems in Textform zugesichert wurden.
§ 3 Zahlungsbedingungen / Gegenansprüche
1) Die Zahlung erfolgt variabel wie in den Angebotsunterlagen oder den spezifischen Vertragsunterlagen vereinbart .
2) Sofern die Sendung vom Käufer nicht abgenommen wird, hat der Erwerber die angefallenen Nachname- und Transportkosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale
von 50,00 € zu erstatten; der Nachweis eines höheren oder eines geringeren Schadens bleibt Ozon Systems vorbehalten.
3) Soweit Ozon Systems nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Einhaltung der vertraglichen Pflichten des Erwerbers beeinträchtigen, etwa den
Zahlungspflichten, ist Ozon Systems befugt, den Auftrag in schriftlicher Form zu stornieren und gegebenenfalls das Vertragsverhältnis gesamt zu beenden.
§ 4 Lieferung
1) Soweit eine Lieferung aufgrund fehlender Selbstbelieferung unmöglich wird, ist Ozon Systems berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ozon Systems wird den
Erwerber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
2) Wird der Leistungsgegenstand oder -umfang auf Wunsch des Erwerbers nach der Annahme des Produktes bemängelt, so ist der Empfänger verpflichtet, Ozon
Systems in schriftlicher Form, innerhalb von 5 Tagen in Kenntnis zu setzen.
3) Die farbliche Darstellung auf den Prospektunterlagen oder auf der Web-Seite kann von der Echtfarbe geringfügig abweichen. Ozon Systems behält sich
technische Änderungen vor, sofern sie nicht eine Minderung des Produktes darstellen.
§ 5 Gefahrübergang
1) Die Gefahr für jeglichen Verlust oder die Verschlechterung des Produkts geht mit der Übergabe bei der Auslieferung an den Kunden oder an die den Transport
ausführende Person über. Falls der Versand ohne Verschulden von Ozon Systems unmöglich oder wegen fehlender Mitwirkung des Erwerber gehindert wird,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Erwerber über.
§ 6 Abnahme und Schadensersatz
1) Der Erwerber hat die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und Ozon Systems umgehend vorhandene Schäden
in Textform anzuzeigen. Soweit ein berechtigter Transportschaden gerügt wird, wird Ozon Systems die gesetzlichen Rechte nach eigener Wahl an den Erwerber
abtreten oder im eigenen Namen geltend machen; für letzteres verpflichtet sich der gewerbliche Erwerber, Ozon Systems zur Erhebung im erforderlichen
Umfang zu ermächtigen und zu unterstützen.
2) Ist das Produkt spezifisch durch Ozon Systems oder einem dritten von Ozon Systems beauftragtem nach Kundenwunsch gefertigt oder modifiziert, so ist eine
Rückabwicklung nur mit Kostenersatz möglich.
§ 7 Gewährleistung
1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Anlieferung/Abholung der Ware. Die Ware ist unverzüglich bei Anlieferung/Abholung auf
vorhandene Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind binnen zwei Werktagen ab Anlieferung/Abholung oder Kenntnis der Ware in Textform bei Ozon
Systems anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind binnen drei Werktagen ab Auftreten des Mangels in Textform bei Ozon Systems anzuzeigen.
2) Ist der Kauf ein beiderseitiger Handelskauf, so wird nach HGB §377 geregelt
3) Liegt ein Mangel vor oder tritt ein solcher während der Gewährleistungsfrist auf, so ist Ozon Systems berechtigt, nach Wahl diesen Mangel durch Nachlieferung,
Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu beseitigen. Wird auch bei zweimaliger Mangelbeseitigung hierdurch keine Mangelfreiheit erreicht, so bleiben dem
Erwerber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte erhalten.
4) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers oder von Ozon Systems nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung.
5) Ausgenommen von der Gewährleistung sind dem natürlichen Verschleiß unterliegende Betriebsmittel und Zubehör.
§ 8 Haftung
1) Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, sei es etwa wegen Nichterfüllung, aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, aus
Verschulden bei Vertragsschluss, aus Verträgen mit Schutzwirkung für Dritte und unerlaubter Handlung sind gegen Ozon Systems, sowie gesetzlichen
Vertretern, sowie gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen aus Eigenschaftszusicherung, die den Erwerber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
§ 9 Ozon Systems haftet im übrigen
1) in voller Schadenshöhe bei eigenem groben Verschulden, dem seiner gesetzlichen Vertreter und dem seiner leitenden Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch bei grobem
Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen;
2) außerdem dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung von Kardinalspflichten, hier auch der einfachen Erfüllungsgehilfen.
3) Die Haftung wird der Höhe nach auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.
§ 10 Freistellung
1) Vorstehender Gewährleistungs- und Haftungsausschluss nach den Ziffern 7 und 8 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des von Ozon Systems oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ozon Systems beruhen.
§ 11 Datenschutz/Info
1) Lesen sie bitte die Datenschutzerklärung im Hauptmenu unter Datenschutzerklärung, der Web- Seite von Ozon Systems www.ozon-systems.de .
§ 12 Zugaben / verbundene Geschäfte
1) Soweit bei einzelnen Artikeln kostenfreie Zugaben enthalten sind, sind diese mit dem Hauptgeschäft gekoppelt und können nicht isoliert angefochten werden. Das
Eigentum an den Zugaben geht erst mit Ablauf der Widerrufsfrist für den Hauptartikel auf den Erwerber über.
2) Wird das Hauptgeschäft widerrufen, ist auch die Zugabe als Bestandteil des Grundgeschäfts und an Ozon Systems mit zurückzusenden.
§ 13 Besonderheiten bei Artikeln im Außenhandel
1) Bestimmte Artikel sind nur für den innereuropäischen Markt bestimmt und unterliegen Ausfuhrverboten in Drittländer. Soweit die Veräußerung eines Artikels durch
gesetzliche Bestimmungen untersagt ist, behält sich Ozon Systems vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu widerrufen und wird den Vertragspartner
unverzüglich in Kenntnis setzen und etwaige gezahlte Beträge unverzüglich erstatten unter Einbehaltung der entstandenen Aufwandskosten.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten ist Stuttgart, dieser gilt auch für den gesamten Zahlungsverkehr.
2) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN – Kaufrechts,
auch wenn der Erwerber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder in das Ausland geliefert wird. Gleiches gilt, wenn der Erwerber
seinen gewöhnlichen Aufenthalt später ins Ausland verlagert oder unerreichbar ist.
3) Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR und §36 VSBG,
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur online Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumer/odr/ zu erreichen ist.

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